Eine anstrengende, legale aber etwas "fade" Runde im Lainzer Tiergarten
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Der Lainzer Tiergarten ist das ehemalige Jagdgebiet der Habsburger. Und obwohl es nun der Gemeinde Wien "gehört" habe ich den Eindruck dass deren Forstverwaltung sich, zumindest nach meinem Empfinden,...
Der Lainzer Tiergarten ist das ehemalige Jagdgebiet der Habsburger. Und obwohl es nun der Gemeinde Wien "gehört" habe ich den Eindruck dass deren Forstverwaltung sich, zumindest nach meinem Empfinden, zunehmend "herrschaftlich" und als "Verbotsdiktator" aufführt: überall am asphaltierten Wegesrand stehen Verbotsschilder -- ich weiß ja nicht ob dies wirklich mit drakonischen Strafen geahndet wird, verboten ist es jedenfalls -- laut Auskunft der Magistratsabteilung 49 gibt es bei "Übertretung" bis zu 35.000 Euro Strafe (s. Schreiben unten) -- asphaltierte und breit geschotterte Wege zu verlassen -- die den "Wildschutz" als Grund für dieses Betretungsverbot anführen. Mir erscheint diese Begründung angesichts des Erholungbedürfnisses von Wanderern unverhältnismäßig. Wird da der Naturschutz nicht verwendet, um wieder ungestört von den Wienern stadtnah jagen zu können, oder zumindest von den Besuchern seine Ruhe zu haben? Und das nicht nur im Naturwaldreservat Johannser Kogel.
So wird der Weg bürokratisch quasi von der Behörde -- also von den Expert*innen der Abteilung Forst- und Landwirtschaftsbetrieb (MA 49) -- vorgegeben. Natürlich sind einige gleinere Variationen möglich. Ich habe diesen "Trampelpfad" an einem kalt-windigen Oktobertages vom Nikolaitor in der Nähe der Endstation U4 zum Rohrhaus und Hubertuswarte begangen.
Danach geht es hinunter Richtung Hermesvilla und wieder hinauf zum Wienblick, danach über die Nikolaikapelle zum Ausgangspunkt zurück.
Ehrlich gesagt hätte ich mir weniger Asphalt und weniger Warnschilder gewünscht!

Rohrhaus, Hermesvilla (Öffnungszeiten beachten!)
Ja
Ja
Ja
Ja
Hier der Auszug eines Schreibens der MA 49 an mich, vom 20.Oktober 2023, zur Information und Beachtung:
"Im Lainzer Tiergarten leben zahlreiche sehr störungsempfindliche und streng geschützte Tierarten wie zB Schwarzstorch, Uhu, Wiedehopf, Eisvogel und Habichtskauz, die durch Störungen entweder ihre Reviere und Brut verlassen oder aggressiv reagieren. Aus diesem Grund sind größere von BesucherInnen ungestörte Flächen im Naturschutzgebiet notwendig.
Die diesbezüglichen Schilder sind rechtsverbindlich, sie beruhen auf der Verordnung zum Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten, die Sie hier finden können www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien... Es ist verboten, die angebotenen Wege zu verlassen, die aber keineswegs alle asphaltiert sind, wie von Ihnen unterstellt.
Wiener Naturschutzgesetz: ... eine Verwaltungsübertretung ... ist mit einer Geldstrafe bis zu 21 000 Euro, im Nichteinbringungsfall mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen, im Wiederholungsfall mit einer Geldstrafe bis zu 35 000 Euro, im Nichteinbringungsfall mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, zu bestrafen.
Eine Reduktion der Wildbestände ist mangels natürlicher Feinde auch weiterhin erforderlich, die Infos dazu finden Sie hier: www.wien.gv.at/umwelt/wald/erholung/l...
Abschüsse im Zuge des Wildtiermanagements erfolgen ausschließlich durch BerufsjägerInnen der Stadt Wien."
U4
U4, Schnellbahn
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